Lieferungen innerhalb der EU
Lieferungen nach Deutschland
| Wir führen eine offizielle Zweigniederlassung unserer GmbH in Deutschland. Daher sind wir in der Lage, unsere Kunden aus Deutschland alkoholhaltige Getränke inklusive der deutschen Alkoholsteuer zu fakturieren. Das bedeutet also, es ist für unsere deutschen Kunden kein Aufwand für die Zollabwicklung mehr nötig. |
Lieferungen in andere Länder der EU (ausser Deutschland)
| Bei Lieferungen in andere Mitgliedstaaten der EU dürfen alkoholhaltige Getränke nur unversteuert (exkl. Alkoholsteuer) fakturiert werden. Der Käufer zahlt dann in seinem Land, in dem die Ware verkauft (verbraucht) wird, die jeweilige Alkoholsteuer (die Alkoholster ist also eine Verbauchssteuer) seines Landes. Die Abwicklung dafür findet mit einem Formular statt (Begleitendes Verwaltungsdokument), welches wir Ihnen mit der Lieferung vollständig ausgefüllt mitsenden werden. Mit diesem Dokument müssen Sie bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt (in dessen Bezirk Sie ihren Geschäftssitz haben) die Lieferung schriftlich anzeigen und die jeweilige Alkoholsteuer ihres Landes für die bezogenen Waren bezahlen. Eine Liste der Verbrauchsteuersätze in den einzelnen Mitgliedstaaten können Sie hier abrufen: Verbrauchssteuersätze EU |