Lieferungen innerhalb der EU
Lieferungen nach Deutschland
| Wir führen eine offizielle Zweigniederlassung unserer GmbH in Deutschland. Daher sind wir in der Lage, unsere Kunden aus Deutschland alkoholhaltige Getränke inklusive der deutschen Branntwein- und Schaumweinsteuer zu fakturieren. Das bedeutet also, es ist für unsere deutschen Kunden kein Aufwand für die Zollabwicklung mehr nötig. |
Lieferungen in andere Länder der EU (ausser Deutschland)
| Bei Lieferungen in andere Mitgliedstaaten der EU dürfen alkoholhaltige Getränke nur unversteuert (exkl. Alkoholsteuer) fakturiert werden. Der Käufer zahlt dann in seinem Land, in dem die Ware verkauft (verbraucht) wird, die jeweilige Alkoholsteuer seines Landes (die Alkoholsteuer ist also eine Verbrauchssteuer). Die Abwicklung dafür findet mit einem Formular statt (Begleitendes Verwaltungsdokument), welches wir Ihnen mit der Lieferung vollständig ausgefüllt mitsenden werden. Sie müssen jedoch die Lieferung bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt (in dessen Bezirk Sie ihren Geschäftssitz haben) schon vor der Lieferung schriftlich anzeigen und die Alkoholsteuer Ihres Landes für die Waren an das Zollamt bezahlen. Nach Erhalt der Ware müssen Sie das Begleitende Verwaltungsdokument Ihrem Hauptzollamt vorlegen und anschließend 1 Exemplar davon vom Zollamt abgestempelt an uns retournieren. Damit ist der Vorgang abgeschlossen. Eine Liste der Verbrauchsteuersätze in den einzelnen Mitgliedstaaten können Sie hier abrufen: Verbrauchssteuersätze EU |